Du arbeitest in der Pflege und denkst über einen Jobwechsel nach? Dann ist die Kündigungsfrist das Erste, was du klären musst. In der Schweiz gelten je nach Dienstjahr, Arbeitsvertrag und GAV unterschiedliche Fristen. Hier bekommst du den kompletten Überblick — und erfährst, wie du den Wechsel nahtlos und stressfrei hinbekommst.
Gesetzliche Kündigungsfristen nach OR (Art. 335c)
Das Obligationenrecht (OR) legt die Mindest-Kündigungsfristen fest, die für alle Arbeitsverhältnisse in der Schweiz gelten — auch in der Pflege. Hier die Übersicht:
| Dienstjahre | Kündigungsfrist | Kündigung auf |
|---|---|---|
| Probezeit | 7 Tage | jederzeit |
| 1. Dienstjahr | 1 Monat | Ende Monat |
| 2. – 9. Dienstjahr | 2 Monate | Ende Monat |
| Ab 10. Dienstjahr | 3 Monate | Ende Monat |
Wichtig: Diese Fristen sind Mindestfristen. Dein Arbeitsvertrag oder ein GAV kann längere Fristen vorsehen — aber niemals kürzere (ausser in der Probezeit, wo vertraglich bis zu einem Monat vereinbart werden kann).
GAV im Gesundheitswesen: Das musst du wissen
In der Pflege arbeiten viele unter einem Gesamtarbeitsvertrag (GAV). Das Problem: Es gibt nichtden einen GAV für die ganze Branche. Spitäler, Heime und Spitex-Organisationen haben oft eigene GAVs — kantonal oder sogar betriebsspezifisch.
Typische GAV-Regelungen in der Pflege:
- Kantonsspitäler: Häufig 3 Monate Kündigungsfrist, unabhängig vom Dienstjahr. Einzelne Kantone (z.B. Zürich, Bern) haben eigene Personalgesetze.
- Universitätsspitäler: Oft an kantonales Personalrecht gebunden — Fristen von 2–3 Monaten sind üblich.
- Privatspitäler & Kliniken: Meistens OR-Fristen oder leicht verlängerte Fristen (z.B. 2 Monate ab 1. Dienstjahr).
- Alters- und Pflegeheime: Variiert stark, oft GAV-gebunden mit 2 Monaten Kündigungsfrist.
- Spitex: Oft an den GAV der jeweiligen Trägerorganisation gebunden.
Tipp: Schau in deinen Arbeitsvertrag und frag bei der HR-Abteilung nach, welcher GAV für dich gilt. Oder noch einfacher —
Frag uns, wir kennen die GAVs aller grossen ArbeitgeberKündigungsfrist in der Probezeit
Während der Probezeit (in der Regel die ersten 1–3 Monate) gelten verkürzte Kündigungsfristen. Nach OR beträgt die Frist 7 Tage und die Kündigung kann auf jeden beliebigen Tag erfolgen — also nicht nur auf Monatsende.
Viele Arbeitgeber im Gesundheitswesen vereinbaren im Arbeitsvertrag allerdings eine verlängerte Probezeit-Kündigungsfrist von 14 Tagen oder einem Monat. Das ist zulässig, solange es schriftlich vereinbart wurde.
Merke: Auch in der Probezeit muss die Kündigung vor Ablauf der Probezeit zugehen, nicht erst danach. Sonst gelten automatisch die regulären Fristen.
Der richtige Zeitpunkt: Wann kündigen?
Die Kündigung muss bis spätestens am letzten Tag des Monats beim Arbeitgeber eingegangen sein, damit die Frist ab dem Folgemonat läuft. Ein häufiger Fehler: Die Kündigung wird am 1. des Monats verschickt — dann zählt dieser Monat nicht mehr und du verlierst einen ganzen Monat.
Praxis-Tipps für den besten Zeitpunkt:
- Kündige immer per Einschreiben oder übergib das Kündigungsschreiben persönlich mit Empfangsbestätigung.
- Vermeide Kündigungen kurz vor Feiertagen — die Post ist langsamer und ein verspäteter Eingang kann die Frist um einen Monat verschieben.
- Berechne den Austrittstermin genau: Bei 2 Monaten Kündigungsfrist und Kündigung am 28. April endet dein Arbeitsverhältnis am 30. Juni.
- Plane den Start beim neuen Arbeitgeber: Idealerweise lückenlos, also am 1. des Folgemonats.
Kündigen BEVOR du eine neue Stelle hast? Bitte nicht.
Wir sehen es immer wieder: Pflegefachpersonen, die aus Frust kündigen — ohne einen neuen Arbeitsvertrag in der Tasche. Das ist riskant, denn:
- Finanzieller Druck: Ohne Einkommen stehst du unter Zeitdruck und akzeptierst möglicherweise ein schlechteres Angebot.
- Verhandlungsposition: Wer bereits gekündigt hat, verhandelt aus einer schwächeren Position.
- Lücke im Lebenslauf: Auch wenn der Fachkräftemangel gross ist — eine Lücke wirft Fragen auf.
- RAV-Sperrfrist: Wer selber kündigt, riskiert eine Einstelltage-Sperre bei der Arbeitslosenkasse.
Der bessere Weg: Lass uns zuerst die richtige Stelle für dich finden, den Vertrag unterschreiben — und dann kündigst du. Alles läuft bei uns zu 100% vertraulich. Dein aktueller Arbeitgeber erfährt nichts.
Erst die neue Stelle sichern — vertraulich und kostenlosSo wechselst du nahtlos — mit heroscout
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- Chat starten: Beantworte ein paar Fragen zu deiner Erfahrung und deinen Wünschen.
- Passende Stellen sehen: Dein persönlicher Recruiter schlägt dir Stellen vor — viele davon exklusiv und nirgendwo ausgeschrieben.
- Vorstellungsgespräch & Verhandlung: Wir bereiten dich vor und verhandeln deinen Lohn.
- Vertrag unterschreiben: Erst wenn du den neuen Vertrag in der Hand hast, kündigst du beim alten Arbeitgeber.
- Nahtloser Übergang: Wir koordinieren die Termine so, dass alles lückenlos passt.
Das Ganze ist für dich 100% kostenlos. Wir werden ausschliesslich vom neuen Arbeitgeber bezahlt — erst bei erfolgreicher Vermittlung.
Jetzt unverbindlich startenHäufige Fragen zur Kündigungsfrist in der Pflege
Wie lange ist die Kündigungsfrist in der Pflege Schweiz?
Nach OR: 1 Monat im 1. Dienstjahr, 2 Monate im 2.–9. Dienstjahr, 3 Monate ab dem 10. Dienstjahr. Viele Spitäler und Heime haben im GAV oder Arbeitsvertrag aber abweichende (oft längere) Fristen — prüfe deinen Vertrag.
Kann ich die Kündigungsfrist verkürzen?
Ja, mit einer Aufhebungsvereinbarung. Beide Seiten müssen einverstanden sein. In der Praxis stimmen Arbeitgeber oft zu, wenn bereits ein Nachfolger gefunden wurde. Wir können diesen Prozess für dich begleiten.
Muss ich die Kündigung schriftlich einreichen?
Rein rechtlich ist eine mündliche Kündigung gültig. Wir empfehlen aber dringend die schriftliche Form per Einschreiben oder mit persönlicher Empfangsbestätigung — so hast du einen Beweis für den Zeitpunkt.
Was passiert, wenn ich während der Kündigungsfrist krank werde?
Bei Krankheit während der Kündigungsfrist wird die Frist unterbrochen (Sperrfrist). Im 1. Dienstjahr beträgt die Sperrfrist 30 Tage, im 2.–5. Dienstjahr 90 Tage und ab dem 6. Dienstjahr 180 Tage. Die Kündigungsfrist läuft erst nach der Sperrfrist weiter.
Soll ich zuerst kündigen oder zuerst eine neue Stelle suchen?
Immer zuerst die neue Stelle sichern. Wer ohne neuen Vertrag kündigt, steht unter Druck und verliert Verhandlungsmacht. Bei heroscout läuft die Stellensuche vertraulich — dein aktueller Arbeitgeber erfährt nichts.
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