Wer mit einem ausländischen Arztdiplom in der Schweiz arbeiten will, kommt an der Medizinalberufekommission (MEBEKO) nicht vorbei. Sie gehört zum Bundesamt für Gesundheit (BAG) und entscheidet, ob dein Diplom anerkannt, registriert oder gar nicht zugelassen wird. Dieser Leitfaden erklärt alle Wege, mit jeder Gebühr, Frist und Anforderung direkt aus den Unterlagen des BAG belegt.
Gebühr Diplom
CHF 800–1'000
Facharzttitel separat
Dauer EU/EFTA
ca. 3 Monate
bis 6 möglich
Sprache
B2
für MedReg und Kanton
Einreichung
nur per Post
keine Originale
Kostenlos · 2 Minuten
Welcher Weg gilt für dich? →
Der Anerkennungs-Check fragt Diplomland, Staatsangehörigkeit und Facharzttitel ab und gibt dir die passende Reihenfolge mit Gebühren und zuständigen Stellen.
Welcher Weg gilt für dein Diplom?
Entscheidend ist, wo du das Diplom erworben hast, und bei der direkten Anerkennung zusätzlich deine Staatsangehörigkeit.
| Ausgangslage | Verfahren | Was du danach darfst | Gebühr |
|---|---|---|---|
| Diplom aus EU/EFTA oder UK, Staatsangehörigkeit EU/EFTA oder CH | Direkte Anerkennung | Gleichgestellt mit dem eidgenössischen Diplom | CHF 800–1'000 |
| Diplom aus einem Drittstaat, aber bereits in einem EU/EFTA-Staat anerkannt | Indirekte Anerkennung | Gleichgestellt, wenn alle vier Bedingungen erfüllt sind | CHF 800–1'000 |
| Diplom aus einem Drittstaat, nicht anerkennbar | Registrierung | Arbeit unter fachlicher Aufsicht, Weiterbildung beginnen | CHF 800–1'200 |
| Diplom aus einem Drittstaat, volle Gleichstellung gewünscht | Eidgenössisches Diplom | Volle Gleichstellung nach bestandener Prüfung | CHF 800–1'000 |
Direkte Anerkennung: Diplome aus EU/EFTA und dem Vereinigten Königreich
Die direkte Anerkennung ist der schnellste Weg. Es müssen alle diese Bedingungen erfüllt sein:
- Du hast die Staatsangehörigkeit der Schweiz oder eines EU/EFTA-Staats, oder bist mit einer solchen Person verheiratet. Für Diplome aus dem Vereinigten Königreich spielt die Staatsangehörigkeit keine Rolle mehr.
- Dein Diplom trägt die Bezeichnung, die in der EU-Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen für deinen Staat aufgeführt ist.
- Es wurde von der Behörde ausgestellt, die die Richtlinie dafür nennt.
Diese Unterlagen brauchst du
Laut offiziellem Antragsformular gehören zum datierten und unterschriebenen Formular:
- Originalbeglaubigte Kopie von Pass oder Identitätskarte (kein Ausländerausweis), bei Heirat zusätzlich Pass oder ID der Ehepartnerin oder des Ehepartners und die Heiratsurkunde
- Aktueller, unterschriebener Lebenslauf
- Originalbeglaubigte Kopie des Diploms in der Originalsprache
- Offizielle Übersetzung des Diploms, falls es nicht auf Deutsch, Französisch, Italienisch oder Englisch ist
- Für den Spracheintrag: Sprachdiplom mindestens B2 (nicht älter als sechs Jahre), oder Abschluss in dieser Sprache, oder drei Jahre ärztliche Arbeit in dieser Sprache in den letzten zehn Jahren
Konformitätsbescheinigung für viele EU-Staaten
Stammt dein Diplom aus einem dieser Staaten, oder hast du erst eine provisorische Diplombestätigung, brauchst du zusätzlich eine Richtlinienkonformitätsbescheinigung der zuständigen Behörde, plus deren Übersetzung, falls sie nicht in einer der vier Sprachen abgefasst ist:
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Griechenland, Irland, Island, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern.
Für Diplome aus Deutschland und Österreich ist sie nicht nötig.
Wer beglaubigen darf und wer nicht
An der Beglaubigung scheitern viele Gesuche. Die MEBEKO akzeptiert nur bestimmte Stellen aus der Schweiz, der EU/EFTA oder dem Vereinigten Königreich:
Akzeptiert
- Notare
- Diplomatische Vertretungen
- Gemeindeverwaltungen
- Stadtverwaltungen (Rathaus)
- Kreisverwaltungen
- Gerichte
- die ausstellende Behörde für ihre eigenen Dokumente
Nicht akzeptiert
- Übersetzer
- Dolmetscher
- Spitäler
- Krankenkassen
- Banken und Sparkassen
- die Post
- Pfarrämter
- Wohlfahrtsverbände
- Eigenbeglaubigungen
Quelle: MEBEKO
So läuft das Verfahren
- Einreichen per Briefpost, alles in einer Sendung, an: Bundesamt für Gesundheit, MEBEKO, Schwarzenburgstrasse 157, 3003 Bern. Online oder per E-Mail geht nicht.
- Eingangsbestätigung per E-Mail, derzeit innert etwa 3 Wochen.
- Vollständigkeitsprüfung. Fehlt etwas, fordert die MEBEKO es per Brief nach. Das verzögert die Bearbeitung entsprechend.
- Gebührenrechnung, sobald das Gesuch vollständig ist. Zahlung nur per Banküberweisung und in einer Zahlung.
- Verfügung per eingeschriebenem Brief, gleichzeitig der Eintrag ins Medizinalberuferegister (MedReg).
Gesuche werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. Derzeit rechnet das BAG mit rund 3 Monaten, im Einzelfall bis zu 6, gerechnet ab der Eingangsbestätigung (Stand 29. September 2026).
Quelle: BAG
Diplome aus Drittstaaten: drei Wege
Diplome von ausserhalb der EU/EFTA werden in der Schweiz grundsätzlich nicht direkt anerkannt. Dafür gibt es drei Verfahren, die sich deutlich in Aufwand und Ergebnis unterscheiden.
1. Registrierung
Möglich, wenn dein Diplom im Ausstellungsstaat zur Berufsausübung unter fachlicher Aufsicht berechtigt und deine Ausbildung die Mindestanforderungen an Umfang und Niveau erfüllt. Mit der Registrierung darfst du angestellt unter fachlicher Aufsicht arbeiten und eine Facharztweiterbildung beginnen, aber nicht abschliessen und nicht eigenverantwortlich tätig sein. Gebühr: CHF 800–1'200.
Lange Warteschlange
Registrierungen werden nach Posteingang abgearbeitet. Stand 29. September 2026:
- Posteingang Februar bis Juni 2026: Bearbeitung im Q4 2026
- Posteingang Juni bis Oktober 2026: Bearbeitung im Q1 2027
Plane Stellenantritt und Aufenthalt entsprechend, und reiche so früh wie möglich ein.
2. Eidgenössisches Diplom über die eidgenössische Prüfung
Unabhängig von der Staatsangehörigkeit möglich. In der Humanmedizin gibt es drei Varianten:
- Masterstudium in der Schweiz und eidgenössische Prüfung.
- Mindestens 36 Monate klinische Tätigkeit in der Schweiz (auf 100 % gerechnet): direkte Zulassung zur vollständigen Prüfung.
- Mindestens 60 Monate klinische Tätigkeit in der Schweiz: nur der theoretische Teil (MC-Prüfung in zwei Teilprüfungen).
Ein häufiger Weg ist deshalb: zuerst registrieren, unter Aufsicht arbeiten, und nach drei Jahren die Prüfung ablegen. Mehr dazu beim BAG: BAG.
3. Indirekte Anerkennung
Nur wenn alle vier Bedingungen erfüllt sind:
- Ein EU/EFTA-Staat hat dein Diplom bereits anerkannt.
- Du bist Schweizer oder EU/EFTA-Staatsangehörige, oder mit einer solchen Person verheiratet.
- Du darfst im Anerkennungsstaat uneingeschränkt arbeiten, mit denselben Rechten wie dort Ausgebildete.
- Du hast mindestens drei Jahre klinische Erfahrung im Anerkennungsstaat oder in der Schweiz, nicht länger als fünf Jahre zurückliegend.
Quelle: BAG
Facharzttitel anerkennen lassen
Der Facharzttitel (Weiterbildungstitel) ist ein eigenes Gesuch bei der MEBEKO, mit eigener Gebühr von CHF 800–1'000. Titel aus EU/EFTA-Staaten werden direkt anerkannt (BAG). Titel aus Drittstaaten nur indirekt, unter denselben Bedingungen wie beim Diplom, zusätzlich mit einem anerkannten oder eidgenössischen Diplom und einer Bestätigung, dass die erste Anerkennung nach Anhang V der Richtlinie 2005/36/EG erfolgte (BAG). Sonst führt der Weg über einen eidgenössischen Weiterbildungstitel beim SIWF.
Wichtig für die Planung: Mit einem nur registrierten Diplom kannst du eine Facharztweiterbildung beginnen, abschliessen kannst du sie nur mit einem eidgenössischen oder anerkannten Diplom.
Sprachnachweis: B2, nicht C1
Seit der Revision des Medizinalberufegesetzes am 1. Januar 2018 werden Diplome und Sprachkenntnisse aller universitären Medizinalpersonen im MedReg eingetragen. Für den Spracheintrag verlangt die MEBEKO ein Niveau, das B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens entspricht. Der Eintrag kostet CHF 50–100 und ist für die Anerkennung selbst nicht verpflichtend.
Für die kantonale Berufsausübungsbewilligung gilt im Kanton Zürich ebenfalls mindestens B2 in Deutsch. Was ein Spital im Vorstellungsgespräch zusätzlich erwartet, ist Sache des Arbeitgebers, gesetzlich gilt B2.
Quellen: BAG, Kanton Zürich, Gesundheitsdirektion
Nach der Anerkennung: MedReg und kantonale Bewilligung
Mit der Verfügung wirst du automatisch ins MedReg eingetragen. Ob du danach noch eine kantonale Bewilligung brauchst, hängt davon ab, wie du arbeitest:
- Assistenzärztin oder Assistenzarzt im Spital, unter fachlicher Aufsicht: keine Berufsausübungsbewilligung nötig.
- Unter Aufsicht ausserhalb eines Spitals, etwa in einer Praxis: im Kanton Zürich eine Assistenzbewilligung.
- Fachlich eigenverantwortlich, angestellt oder selbständig: Berufsausübungsbewilligung nach Art. 34 MedBG. Voraussetzungen nach Art. 36 MedBG: anerkanntes Diplom, anerkannter Facharzttitel, Vertrauenswürdigkeit, gesundheitliche Eignung und Sprachkenntnisse B2. Im Kanton Zürich kostet die erste Bewilligung CHF 1'000 und gilt 10 Jahre.
Quelle: Kanton Zürich, Gesundheitsdirektion. Gebühren und Abläufe sind kantonal verschieden.
Die häufigsten Fehler
- Originale einschicken. Die MEBEKO schickt keine Unterlagen zurück. Nur originalbeglaubigte Kopien.
- Falsche Beglaubigung. Übersetzer, Spitäler, Banken oder die Post werden nicht akzeptiert.
- Konformitätsbescheinigung vergessen, etwa bei Diplomen aus Rumänien, Polen oder Ungarn.
- Unterlagen in mehreren Sendungen oder per E-Mail. Alles gehört in eine einzige Postsendung.
- Facharzttitel nicht mitbeantragt. Er braucht ein eigenes Gesuch, sonst fehlt er später für die Bewilligung.
Stelle schon während der Anerkennung finden
Viele Spitäler stellen Assistenzärztinnen und Assistenzärzte ein, während das Verfahren läuft, und planen den Start nach der Verfügung. Wir kennen die Häuser, die das tun, und begleiten dich kostenlos bis zur Unterschrift.
Häufige Fragen
Was kostet die MEBEKO-Anerkennung?
Wie lange dauert die MEBEKO-Anerkennung?
Welches Sprachniveau brauche ich als Ärztin oder Arzt in der Schweiz?
Kann ich das Gesuch online einreichen?
Werden Arztdiplome aus Drittstaaten anerkannt?
Brauche ich als Assistenzärztin oder Assistenzarzt eine kantonale Bewilligung?
Brauche ich eine Konformitätsbescheinigung?
Keine Antwort dabei? Frag uns direkt oder buch ein Gespräch.
Quellen
- BAG: Gesuch für ein Diplom der Medizinalberufe aus einem EU-/EFTA-Staat oder dem Vereinigten Königreich
- BAG: Gesuch für ein Diplom der Medizinalberufe aus einem Drittstaat
- BAG: Gesuch für einen Weiterbildungstitel aus einem Drittstaat
- BAG: Gesuch für einen Weiterbildungstitel aus einem EU-/EFTA-Staat
- MEBEKO: Antragsformular direkte Anerkennung eines Diploms (Version März 2025)
- BAG: Registrierung der Diplome und Spracheintrag (MedBG-Revision 2018)
- BAG: Eidgenössische Prüfung in Humanmedizin
- Kanton Zürich, Gesundheitsdirektion: Merkblatt Medizin (Stand 30. Oktober 2025)
- EU-Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen
Bearbeitungszeiten Stand 29. September 2026. Gebühren und Verfahren können sich ändern. Prüfe vor dem Einreichen die aktuellen Formulare beim BAG. Dieser Leitfaden ersetzt keine behördliche Auskunft.
Du bist Pflegefachperson? Dann ist das SRK zuständig: SRK-Anerkennung. Überblick über alle Berufe: Anerkennung in der Schweiz.