Schweizer Arbeitszeugnisse sind ein Minenfeld aus versteckten Bedeutungen. Während die Formulierungen höflich klingen, verbergen sich dahinter oft ehrliche Bewertungen — manchmal vernichtend, manchmal glänzend. Wer die Codes kennt, versteht was sein Arbeitgeber wirklich sagt. Wir haben in über 500 Vermittlungen gesehen welche Formulierungen Recruiter sofort durchschauen.
Die Schweizer Besonderheit: OR Art. 330a
Codierte Sprache in Arbeitszeugnissen ist in der Schweiz offiziell verboten. Dennoch wird sie praktiziert — weil niemand Arbeitgeber bei blossen Formulierungen verklagen will. Das Gesetz verlangt ein wohlwollendes und wahrheitsgemässes Zeugnis — in der Praxis führt das zu genau diesem Code-System.
Die Schweizer Notenskala 1–6
Schweizer Zeugnisse folgen (anders als deutsche) der Notenskala 1–6, wobei 6 die beste Note ist. Die Notenabstufung passiert meist in der Leistungsbewertung über eine kleine, aber entscheidende Wortwahl:
| Note | Bedeutung | Schlüssel-Phrase |
|---|---|---|
| 6 | Hervorragend | "stets zur vollsten Zufriedenheit" |
| 5 | Sehr gut | "stets zur vollen Zufriedenheit" |
| 4 | Gut | "zur vollen Zufriedenheit" |
| 3 | Genügend | "zur Zufriedenheit" |
| 2 | Mangelhaft | "im Grossen und Ganzen zur Zufriedenheit" |
| 1 | Ungenügend | "hat sich bemüht" |
30 typische Formulierungen mit Übersetzung
Hier die 30 häufigsten Phrasen die wir in Schweizer Arbeitszeugnissen sehen — mit ihrer echten Bedeutung und der entsprechenden Note:
„stets zur vollsten Zufriedenheit"
Hervorragende Leistung — die höchstmögliche Bewertung
„jederzeit zur vollsten Zufriedenheit"
Sehr gut bis hervorragend, fast identisch mit Note 6
„stets zur vollen Zufriedenheit"
Sehr gut — eine klare 5
„zur vollen Zufriedenheit"
Gut — solide Leistung ohne Highlights
„zur Zufriedenheit"
Genügend — Durchschnittsleistung, kein Applaus
„im Grossen und Ganzen zur Zufriedenheit"
Mangelhaft — Signale auf Probleme
„hat sich bemüht, die Aufgaben zu erfüllen"
Ungenügend — hat es nicht geschafft
„war stets bestrebt"
Ungenügend — das Resultat zählt, nicht die Absicht
„wir waren mit ihrer Leistung zufrieden"
Nur Note 3-3.5 — nicht zu verwechseln mit "voller Zufriedenheit"
„die Vorgaben wurden überwiegend eingehalten"
Achtung: "überwiegend" = nicht immer. Note max. 3.5
„im Wesentlichen zu unserer Zufriedenheit"
"Im Wesentlichen" schwächt ab — Note 3
„verfügte über die erforderlichen Kenntnisse"
"Erforderlich" = gerade das Minimum. Note 3
„war bei Kollegen beliebt"
WARNUNG: Ohne Erwähnung der Vorgesetzten = Autoritätsproblem
„zeigte Verständnis für seine Arbeit"
Hat die Arbeit nicht gemacht, nur "verstanden". Note 1
„trug zur Verbesserung des Betriebsklimas bei"
Möglicher Hinweis auf übermässige Geselligkeit (Alkohol?)
„er war stets pünktlich"
Wenn das das einzig Positive ist: alarmierend. Note 2
„sie konnte die Aufgaben bewältigen"
"Konnte" vs. "hat bewältigt" — Fähigkeit ohne Tatsache
„anfangs zeigten sich Schwierigkeiten"
Temporale Einschränkung = Startprobleme. Note 3-3.5
„zunehmend konnte sie die Aufgaben meistern"
Bedeutet: am Anfang nicht
„war teamfähig"
Standard-Floskel, sagt wenig. Bei alleinstehender Erwähnung = 3-4
„war freundlich und hilfsbereit"
Standard-Floskel, erhöht die Note NICHT
„sie war bei Kollegen und Vorgesetzten anerkannt"
"Anerkannt" schwächer als "geschätzt" oder "beliebt". Note 3.5-4
„sie war bei allen geschätzt und beliebt"
Volles Lob — Note 5+
„wir bedauern ihren Weggang ausserordentlich"
Sehr positiv — ehrliches Bedauern ist Top-Signal
„wir bedauern ihren Weggang"
Standard-positiv — Note 4-5
„wir wünschen ihr für die Zukunft alles Gute"
Pflichtformel — neutral. Aber ohne Bedauern = negatives Signal
„wir wünschen ihr für die Zukunft alles Gute und weiterhin viel Erfolg"
"weiterhin" impliziert bisherigen Erfolg. Positiv, Note 5
„(Bedauern über Weggang fehlt komplett)"
Starkes negatives Signal — Arbeitgeber ist froh dass Person geht
„(Austrittsgrund wird nicht genannt)"
Häufig ein Hinweis auf Kündigung durch Arbeitgeber
„Wir bedauern das Ausscheiden aus unserem Unternehmen"
Formal-positiv, aber kühler als "Weggang". Note 4
Die 3 wichtigsten Warnsignale
Einschränkende Adverbien
"überwiegend", "im Wesentlichen", "weitgehend" — jedes einzelne schwächt die Aussage. Eine Leistung ist entweder gut oder nicht. Einschränkungen sind immer Abwertungen.
Fehlendes Bedauern
Bei einem guten Zeugnis steht "Wir bedauern den Weggang". Fehlt dieser Satz ganz, ist das ein starkes negatives Signal — der Arbeitgeber ist froh, dass die Person geht.
Auslassungen
Was nicht im Zeugnis steht, ist oft wichtiger als was drin steht. Fehlt die Erwähnung der Vorgesetzten? Keine Zukunftswünsche? Das sind klare Alarmsignale.
Was du tun kannst wenn dein Zeugnis schlecht ist
Ein schlechtes Zeugnis ist kein Grund zur Panik. Du hast in der Schweiz konkrete Rechte:
- Recht auf Korrektur: Du kannst vom ehemaligen Arbeitgeber verlangen, dass er problematische Formulierungen ändert — insbesondere wenn sie nachweislich falsch sind.
- Schlichtungsverfahren: Die kantonalen Schlichtungsstellen für Arbeitsrecht bieten kostenlose Beratung und können zwischen dir und dem Arbeitgeber vermitteln.
- Klage: In gravierenden Fällen kannst du auf Korrektur klagen. Die Verjährungsfrist beträgt 10 Jahre (OR Art. 127).
- Wohlwollend-Gebot: Das Gesetz (OR Art. 330a) verlangt ein wohlwollendes Zeugnis. Ein objektiv schlechtes Zeugnis das die Karriere unnötig behindert, kann rechtlich angefochten werden.
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Zum kostenlosen Zeugnis-CheckFazit: Lerne die Codes, verhandle bewusst
Arbeitszeugnisse sind eine eigene Sprache. Wer sie versteht, erkennt versteckte Kritik und kann Verbesserungen einfordern. Genauso wichtig: Wer sich auf eine neue Stelle bewirbt, weiss dass Recruiter die Codes in Sekunden entschlüsseln. Ein schlecht codiertes Zeugnis kostet dich potentiell Jobs.
Die gute Nachricht: Die meisten Arbeitgeber sind bereit, Formulierungen zu ändern wenn du sachlich argumentierst. Voraussetzung: Du weisst was die Formulierung bedeutet und was stattdessen drin stehen müsste.
Weiterführende Artikel
- Arbeitszeugnis richtig lesen — Die Schweizer Grundlagen
- Bewerbung im Schweizer Spital — der komplette Guide
- Lohnverhandlung in der Schweiz — 10 Profi-Tipps
Quellen & Rechtsgrundlagen
- Obligationenrecht (OR) Art. 330a — Zeugnispflicht des Arbeitgebers · fedlex.admin.ch
- OR Art. 127 — Verjährungsfrist 10 Jahre für Zeugnis-Korrekturen · fedlex.admin.ch
- BGE 129 III 177 — Bundesgericht zum Wohlwollensprinzip im Arbeitszeugnis
- BGE 136 III 510 — Bundesgericht zur codierten Sprache in Arbeitszeugnissen
- SECO-Merkblatt Arbeitszeugnis — Offizielle Empfehlungen des Staatssekretariats für Wirtschaft · seco.admin.ch
- Weibel/Lerch/Thoma, "Das Arbeitszeugnis" — Standardwerk zur Schweizer Zeugnissprache, Orell Füssli Verlag
- heroscout Praxis-Erfahrung — Analyse aus 500+ Vermittlungen im Schweizer Gesundheitswesen seit 2018
Dieser Artikel dient der Orientierung und ersetzt keine rechtliche Beratung. Bei gravierenden Problemen empfehlen wir, eine Fachperson für Arbeitsrecht oder die kantonale Schlichtungsstelle beizuziehen.